Handelsrecht, national und international
Durch die rasant fortschreitende Globalisierung ist das Handelsrecht deutlich komplexer geworden.
Auch wenn das Handelsrecht in der Europäischen Union größtenteils durch EU-Verordnungen und Richtlinien harmonisiert ist, gibt es hier bereits eine Vielzahl zugelassener Gesellschaftsrechtsformen und damit einhergehende Haftungsbeschränkungen.
Besondere Anforderungen gelten für internationale Liefer- oder Handelsvertreterverträge. Bereits der in der Bundesrepublik Deutschland übliche Eigentumsvorbehalt hat international nicht unbedingt Gültigkeit. Hier empfiehlt es sich, bereits in der Planungsphase die Vereinbarungen einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, welches „subjektive System“ das anwendbare Recht stellt.
Sebastian Jungnickel verfügt über ein leistungsstarkes Netzwerk und berät Mandanten in allen Bereichen des Handelsrechts, national und international, insbesondere in Industrie, Handwerk und Landwirtschaft.