Gesellschaftsrecht
In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt jede GmbH, GbR, OHG oder KG den Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts. Dies gilt ebenso für Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und Vereine.
Als Teilgebiet des europäischen Sekundärrechts gelten für die Europäische Union überdies spezifische Rechtsformenregelungen für Personengesellschaften und Juristische Personen.
Von der Wahl der Rechtsform bei Unternehmensgründung, über die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags bis hin zur Umstrukturierung nach den Richtlinien des Europäischen Parlaments oder der Auflösung eines Unternehmens – Sebastian Jungnickel berät in den Grundsätzen zur Unternehmensführung und vertritt Rechte unternehmensbezogener Interessengruppen.